Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind Grundlage aller Vertragsbeziehungen zwischen Marcel Voget, Wielandstraße 21, 40211 Düsseldorf (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern.
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Ausschließliche Geltung
Diese AGB gelten ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch nicht durch schlüssiges Verhalten oder stillschweigende Vereinbarung.
1.2 Angebote und Vertragsschluss
a) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. b) Angebote haben eine Gültigkeit von 14 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum. c) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. d) Als „schriftlich“ gilt auch die Kommunikation per E-Mail. e) Nach Ablauf der 14-tägigen Angebotsfrist muss ein neues Angebot erstellt werden, wobei sich Preise und Lieferzeiten ändern können.
1.3 Leistungsumfang
a) Der genaue Leistungsumfang wird ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung definiert. b) Mündliche Nebenabreden existieren nicht. c) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und lösen zusätzliche Vergütungsansprüche aus.
2. Vergütung und Zahlungsbedingungen
2.1 Preise und Vorauszahlung
a) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. b) Bei Auftragserteilung ist eine Vorauszahlung von 60% der Gesamtsumme fällig. c) Der Auftragnehmer beginnt erst nach Eingang der Vorauszahlung mit der Leistungserbringung. d) Alle Vorauszahlungen sind nicht erstattungsfähig.
2.2 Zahlungsfristen
a) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. b) Bei Aufträgen unter 1.000 € ist die Gesamtsumme sofort fällig. c) Die Restzzahlung wird fällig bei:
- Übergabe der finalen Dateien
- Liveschaltung einer Website
- Druckfreigabe
- Projektabschluss
2.3 Zahlungsverzug
a) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. b) Die Mahngebühr beträgt 9% des Auftragswertes, mindestens jedoch 600 €. c) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
- Die Leistungserbringung sofort einzustellen
- Alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen
- Die Herausgabe aller Arbeitsergebnisse zu verweigern
- Nutzungsrechte zu widerrufen
2.4 Zusätzliche Kosten
a) Externe Kosten werden mit einem Aufschlag von 25% weiterberechnet. b) Dies betrifft insbesondere:
- Lizenzen für Schriften, Bilder, Software
- Druckkosten
- Hosting-Gebühren
- Fremdleistungen
3. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
3.1 Urheberrecht und Eigentumsverhältnisse
a) Sämtliche vom Auftragnehmer geschaffenen Werke unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. b) Das Urheberrecht ist gemäß deutschem Recht nicht übertragbar und verbleibt beim Auftragnehmer. c) Alle Entwürfe, Entwicklungsstufen und Quellcodes bleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
3.2 Einräumung von Nutzungsrechten
a) Der Auftraggeber erwirbt ausschließlich die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte. b) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. c) Ohne explizite Vereinbarung wird nur ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. d) Jede weitere Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung und ist vergütungspflichtig.
3.3 Räumliche und zeitliche Beschränkungen
a) Nutzungsrechte gelten nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. b) Internationale Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. c) Zeitliche Beschränkungen werden im Einzelfall vereinbart. d) Ohne explizite Vereinbarung gilt eine Nutzungsdauer von einem Jahr.
3.4 Quelldateien und Entwicklungsstufen
a) Ein Anspruch auf Herausgabe von Quelldateien besteht nicht. b) Arbeitsdateien, Entwicklungsstufen und Quellcodes sind nicht Teil der Nutzungsrechte. c) Die Herausgabe kann gesondert vereinbart werden und ist zusätzlich zu vergüten.
4. Leistungserbringung und Änderungen
4.1 Leistungsphasen
a) Die Leistungserbringung erfolgt in klar definierten Phasen:
- Konzeptphase
- Entwurfsphase
- Ausarbeitungsphase
- Implementierungsphase b) Jede Phase endet mit einer Freigabe durch den Auftraggeber. c) Ohne Freigabe erfolgt keine Weitergabe von Nutzungsrechten.
4.2 Änderungswünsche
a) Pro Phase sind zwei Korrekturschleifen im Grundpreis enthalten. b) Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet. c) Änderungswünsche nach Freigabe einer Phase werden zusätzlich berechnet. d) Kurzfristige Änderungen (< 48 Stunden) werden mit einem Aufschlag von 50% berechnet.
4.3 Abnahme
a) Die Abnahme hat innerhalb von 7 Werktagen zu erfolgen. b) Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. c) Mit Abnahme bestätigt der Auftraggeber die Mangelfreiheit.
5. Haftung und Gewährleistung
5.1 Haftungsbeschränkung
a) Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. b) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer maximal bis zur Höhe des Auftragswertes. c) Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden ist ausgeschlossen. d) Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
5.2 Freistellung durch den Auftraggeber
a) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien resultieren. b) Dies betrifft insbesondere:
- Texte und Inhalte
- Bilder und Grafiken
- Marken und Logos
- Schriften und Lizenzen
5.3 Gewährleistung
a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. b) Mängel müssen schriftlich innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden. c) Dem Auftragnehmer steht ein zweimaliges Nachbesserungsrecht zu. d) Browser- und Systemkompatibilität wird nur für die zum Zeitpunkt der Entwicklung aktuellen Versionen gewährleistet.
6. Spezifische Bestimmungen nach Leistungsart
6.1 Webdesign und -entwicklung
a) Browserkompatibilität:
- Garantiert wird die Funktionalität in den jeweils aktuellen Versionen der Browser Chrome, Firefox, Safari und Edge
- Ältere Browserversionen werden nicht unterstützt
- Mobile Optimierung erfolgt nur für aktuelle iOS und Android Versionen
b) Technische Voraussetzungen:
- Der Auftragnehmer definiert die technischen Mindestanforderungen
- Zusätzliche Anforderungen bedürfen gesonderter Vereinbarung
- Updates von Drittsystemen sind nicht Teil der Leistung
c) Content Management Systeme:
- Einweisung erfolgt einmalig für max. 2 Stunden
- Weitere Schulungen werden nach Aufwand berechnet
- Pflege und Updates sind nicht Teil der Leistung
6.2 Print-Design
a) Druckvorstufe:
- Druckfreigabe erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber
- Farbverbindlichkeit nur bei beauftragtem Proof
- Produktionsüberwachung nur bei gesonderter Vereinbarung
b) Mengenabweichungen:
- Abweichungen bis zu 5% der Bestellmenge sind zulässig
- Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge
- Mehrmengen bis 10% müssen abgenommen werden
c) Materialbeschaffenheit:
- Gewährleistung nur bei Verwendung spezifizierter Materialien
- Farbabweichungen im branchenüblichen Rahmen sind zulässig
- Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% sind branchenüblich
6.3 Hosting und Domains
a) Vertragslaufzeit:
- Mindestlaufzeit 12 Monate
- Automatische Verlängerung um 12 Monate
- Kündigungsfrist 3 Monate zum Laufzeitende
b) Leistungsumfang:
- Definierter Speicherplatz und Traffic
- Keine Garantie für ununterbrochene Verfügbarkeit
- Wartungsfenster können jederzeit eingerichtet werden
c) Domainregistrierung:
- Erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers
- Keine Gewähr für gewünschte Domain
- Jährliche Gebühren werden im Voraus berechnet
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Geheimhaltung
a) Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung:
- Geschäftsgeheimnisse
- Kundendaten
- Projektinformationen
- Preiskalkulationen
b) Die Geheimhaltungspflicht gilt auch:
- Für Mitarbeiter und Subunternehmer
- Nach Beendigung der Zusammenarbeit
- Für einen Zeitraum von 2 Jahren
7.2 Referenznennung
a) Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber als Referenz nennen:
- Auf der eigenen Website
- In Portfolios und Präsentationen
- In sozialen Medien
- In Wettbewerbseinreichungen
b) Ein Widerspruchsrecht besteht nur bei schriftlicher Vereinbarung vor Projektbeginn
8. Beendigung der Zusammenarbeit
8.1 Kündigung
a) Reguläre Kündigung:
- Schriftform erforderlich
- Kündigungsfristen laut Vertrag
- Bei Dauerschuldverhältnissen 3 Monate zum Quartalsende
b) Außerordentliche Kündigung:
- Bei Zahlungsverzug > 30 Tage
- Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
- Bei Einstellung der Geschäftstätigkeit
8.2 Folgen der Kündigung
a) Bei regulärer Kündigung:
- Abrechnung der geleisteten Arbeit
- Übergabe der bis dahin erstellten Materialien
- Erlöschen der Nutzungsrechte für nicht bezahlte Leistungen
b) Bei außerordentlicher Kündigung:
- Sofortige Einstellung aller Arbeiten
- Abrechnung des gesamten Auftragsvolumens
- Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten
9. Schlussbestimmungen
9.1 Schriftform
a) Änderungen bedürfen der Schriftform b) E-Mail erfüllt das Schriftformerfordernis c) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht
9.2 Salvatorische Klausel
a) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gesamtwirksamkeit b) Unwirksame Bestimmungen werden durch wirtschaftlich ähnliche ersetzt c) Im Zweifel gilt die gesetzliche Regelung
9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers b) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf c) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
Stand: 25. Oktober 2024